Zum Hauptinhalt springen

CO2-Bepreisung und eFuels

Die CO2-Bepreisung stellt sicher, dass die Kosten für die Emissionen von Treibhausgasen bei den Verursachern – Produzenten und Verbrauchern – anfallen. Auf diese Weise werden wichtige Anreize für die Entwicklung sauberer Energie gesetzt. Zur Beschleunigung des Übergangs von fossilen Brennstoffen zu nachhaltigen erneuerbaren Alternativen, wie z.B. eFuels, ist ein angemessener Preis von grundlegender Bedeutung. Die wichtigsten Instrumente zur Regulierung der CO2-Preisbildung in der Europäischen Union sind die Energiesteuerrichtlinie (ETD) und das Emissionshandelssystem (ETS).

Kernargumente

Die eFuel Alliance begrüßt die Überarbeitung der ETD als wichtigen Schritt zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zum Erreichen der ehrgeizigen europäischen Klimaziele. Besser wäre es jedoch, eine Steuer zu erheben, die sich an den CO2-Emissionen der Energieträger orientiert und nicht, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, an deren Energiegehalt. Dies würde es ermöglichen, den CO2-Fußabdruck von Energieträgern in der ETD besser wiederzugeben und erneuerbare von fossilen Kraftstoffen klar zu unterscheiden. Positiv zu vermerken ist die vorgeschlagene Angleichung der Steuersätze für Strom und Kraftstoffe, die wir nachdrücklich unterstützen. Auf diese Weise können ein fairer Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Mobilitätsoptionen gewährleistet werden. Positiv sind die niedrigen Mindeststeuersätze für eFuels und die klare Unterscheidung zwischen ihnen und den Steuersätzen für fossile Kraftstoffe. Eine solche steuerliche Unterscheidung zwischen erneuerbaren und konventionellen, fossilen Kraftstoffen ist unabdingbar, um einen Lenkungseffekt weg von fossilen Energieträgern zu erzielen, Anreize für die großflächige Produktion von erneuerbaren Energien zu schaffen und deren preisliche Wettbewerbsfähigkeit mit den fossilen Pendants zu beschleunigen. 

Wir begrüßen die Überarbeitung des Emissionshandelssystems sowie seine Ausweitung auf Verkehr und Gebäude als technologieoffenen und marktbasierten Ansatz. Obwohl die Elektrolyse von Wasserstoff normalerweise nicht in den Anwendungsbereich des ETS fällt, sieht der Vorschlag kostenlose Zertifikate für die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse-Anlagen anstelle auf der Basis von Erdgas vor. Dies ist ein wichtiges Signal für die Defossilisierung, da diese kostenlosen Zertifikate verkauft werden können, um die im Vergleich zur Wasserstofferzeugung aus fossilen Kraftstoffen höheren Betriebs- und Investitionskosten zu kompensieren. Allerding bedarf der aktuelle ETS-Vorschlag weiterer Klärung in Bezug auf eFuels: Während Biomasse, die die Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungskriterien der Richtlinie für erneuerbare Energien erfüllt, für stationäre Anlagen und den Luftverkehr mit einem Nullemissionsfaktor belegt wird, wurde diese Änderung nicht auf den Straßenverkehr und Gebäude ausgedehnt, und auch erneuerbare Kraftstoffe wie eFuels wurden nicht einbezogen – obwohl sie die gleichen Anforderungen der RED-Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungskriterien erfüllen.

Unsere Forderungen

  • Die von der EU-Kommission vorgeschlagene zehnjährige Steuerbefreiung für Wasserstoff und eFuels sollte sektorübergreifend angewandt werden.
  • Die Schwelle für kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im Rahmen des ETS für Elektrolyseure, die grünen Wasserstoff produzieren, sollte von 25 Tonnen auf 2,5 Tonnen pro Tag geändert werden.
  • Die politischen Entscheidungsträger sollten klar sein und eine Null-Emissions-Definition für alle erneuerbaren Kraftstoffe festlegen, die mit der RED für alle ETS-Sektoren übereinstimmt.

Kontakt aufnehmen

Sie wünschen weitere Informationen zum Thema oder möchten ein Mitglied der eFuel Alliance werden?
Dann kontaktieren Sie uns direkt!
 

Jetzt Kontakt aufnehmen   Partner werden